Sie haben bei einer staatlichen Behörde Ihren Kirchenaustritt erklärt. Die Kirche nimmt diesen öffentlich erklärten Austritt ernst und wertet ihn als eine bewusste Distanzierung von der Kirche.

Wir freuen uns jedoch, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Ihr Wiedereintritt ist somit eine Versöhnung mit der Kirche.

Ihr erster Schritt: Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Seelsorger / einer Seelsorgerin, der / die Ihr Anliegen und alle Fragen zum Wiedereintritt mit Ihnen bespricht.
Dazu können Sie unsere Ansprechpartnersuche oder das Infotelefon nutzen.


Erfahrungen: Christel M.

Mit freundlicher Genehmigung von katholisch1.tv und den mitwirkenden Personen

 

Weitere Erfahrungsberichte:

Ingrid L. - „Es war wie ein Nachhause-Kommen“

Jürgen Kutsch - ein Spaziergang veränderte alles (Link zu katholisch.de)


Weitere Berichte von Menschen, die als Erwachsene (wieder) katholisch geworden sind, finden Sie unter Mein Glaube - mein Leben auf unserem Partnerportal katholisch.de.


FAQ

Kann ich bei dem Amt wieder eintreten, bei dem ich auch meinen Austritt erklärt habe?

Nein, denn die Wiederaufnahme kann Ihnen eine staatliche Behörde nicht gewähren - das kann nur die Kirche selbst tun. Sie müssen sich also auf jeden Fall an eine/n katholische/n Seelsorgerin / Seelsorger wenden.

Ist für die Wiederaufnahme eine Vorbereitung nötig?

Meist können Sie recht kurzfristig wieder in die Kirche aufgenommen werden, eine spezielle Vorbereitungszeit ist dafür nicht vorgesehen. In der Regel werden Sie mit Ihrem Pfarrer oder einem anderen Seelsorger / einer anderen Seelsorgerin ein ausführliches Gespräch über Ihren Austritt und Wiedereintritt führen. Vielleicht ist es in Ihrer Situation hilfreich, wenn der Seelsorger Sie mit mehreren Gesprächen über eine gewisse Zeit begleitet.

Wenn Sie mehr über den Glauben erfahren möchten oder sich Unterstützung dabei wünschen, in der Kirche wieder heimisch zu werden, können Sie in diesen Gesprächen auch besprechen, welche Möglichkeiten es dafür gibt, wie etwa einen Glaubenskurs oder eine Gruppe der Gemeinde.

Kostet der Wiedereintritt etwas?

Für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Sobald Sie der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie allerdings gegebenenfalls (wieder) verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Für die Zeit, die sie ausgetreten waren, müssen sie aber keine Kirchensteuern nachzahlen.

Wie läuft die Wiederaufnahme ab?

Zu Beginn führen Sie ein Gespräch mit einem Seelsorger / einer Seelsorgerin. Dieser erbittet dann in einem Brief an den Bischof Ihre Wiederaufnahme. An Dokumenten benötigen Sie dazu einen aktuellen Taufschein und eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt. 

Sobald der Bischof oder sein Stellvertreter zugestimmt hat, bestätigen Sie vor Zeugen Ihren Wunsch, der Kirche wieder anzugehören. Ob dies ganz einfach im Pfarrbüro geschieht oder im Rahmen eines kleinen Gottesdienstes und wie Sie diesen Schritt gestalten können, besprechen Sie am besten mit dem Seelsorger / der Seelsorgerin, der / die Sie beim Wiedereintritt begleitet.

Die Information über Ihren Wiedereintritt wird dann an die zuständigen kirchlichen und staatlichen Meldestellen weitergeleitet.

Muss ich nochmal getauft und / oder gefirmt werden?

Nein - wenn Sie getauft sind, gilt das lebenslang. Die Taufe muss (und kann) nicht wiederholt werden, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten waren. Das Gleiche gilt für die Firmung.

Wenn Sie allerdings noch nicht gefirmt sind, ist es sinnvoll, im Zusammenhang mit dem Wiedereintritt darüber nachzudenken. Sprechen Sie Ihre Seelsorgerin / Ihren Seelsorger darauf an!